Wissenschaft und Politik

Der Bestand der Sprotten in der Ostsee befindet sich seit vielen Jahren in einem guten Zustand. Ein starker Nachwuchsjahrgang 2019 scheint heranzuwachsen. Die Fangquote für die Sprotte wurde um 6 Prozent erhöht. Die Entscheidung über die Fangqouten für verschiedene Fischarten macht sich die Politik nicht leicht. Der Entscheidungsprozess durchläuft viele wissenschaftliche Prüfungen und politische Abwägungen. 

Der Erhalt und die ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Nutzung unserer Fischbestände nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield — MSY)  ist das oberste Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik der EU. Das Management der Fischbestände richtet sich möglichst nach Mehrjahresplänen, die zuvor zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Ministerrat abstimmt werden und strengen wissenschaftlichen Kriterien folgen sollen. Für die jährliche Festlegung der Fangmengen erarbeitet der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES)  unter genauer Betrachtung der aktuellen Fischbestände und Fänge  zunächst Empfehlungen. Diese Empfehlungen werden wiederum von einer weiteren unabhängigen Expertenkommission dem sogenannten STECF  in Brüssel geprüft. Die EU-Kommission erarbeitet daraus einen Verordnungsvorschlag. Über diesen Verordnungsvorschlag wird dann im EU-Ministerrat verhandelt und in Abstimmung mit der Kommission eine Entscheidung getroffen. Die EU-Fischereiminister können bei ihren jährlichen Quotenverhandlungen daher nur in eng vorgegebenen Grenzen Entscheidungen treffen.

 

Beispiel Sprotte

 

Die Sprotten in der Ostsee stellen eine Nahrungsgrundlage für Dorsche da. Ein großer Bestand an Sprotten hat aber wiederum einen negativen Einfluss auf den Dorschnachwuchs, weil sie Dorscheier fressen. Diese Wechselwirkung kann die Entwicklung der Bestände in die eine oder andere Richtung beeinflussen. Auch die Fangmenge beeinflusst den Bestand. Die natürlichen und die menschengemachten Einflussfaktoren wie zum Beispiel durch Fischerei, Klimawandel, Überdüngung müssen bei Vorhersagen zur Entwicklung der Bestände und bei der Festlegung der Fangmengen beachtet werden. Dies macht das Management der Fischbestände so herausfordernd.

Zwar hatte der ICES für nächstes Jahr eine leichte Reduzierung der Gesamtfangmenge für Sprotte empfohlen (-3,4 %), aber auch ausgesagt, dass eine Bandbreite von -29 bis +23 Prozent bei der Festlegung der Gesamtfangmenge in Übereinstimmung mit dem mehrjährigen Managementplan auch unter Vorsorgegesichtspunkten vertretbar sei. Nach Bewertung dieser Empfehlung durch den STECF hatte die EU-Kommission eine gleiche Gesamtfangmenge wie in diesem Jahr vorgeschlagen. Im Ministerrat hat man sich dann auf eine leichte Erhöhung um 6 Prozent geeinigt.

Für die Verteilung der nationalen Fangquoten an die Fischereibetriebe ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 

Aktuelle Informationen über Fischbestände finden Sie auch auf der Seite des Thünen Institut.

 

 

 

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