Angelfischerei

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Die Leidenschaft zu Angeln verbindet. Alte und junge Männer und Frauen  – egal welcher Religion oder Nationalität.

 

Die einen finden Abstand vom hektischen Alltag, Ruhe und Erholung draußen in der Natur. Für andere ist die Jagd nach dem fangfrischen Fisch für den eigenen Teller der Antrieb. Einige erfahrene Angler geben gern ihr Wissen und ihre Erfahrung an die junge Generation weiter. Aber auch die Einsamkeit und das Lernen und erweitern der eigenen Fähigkeiten in der Natur ist eine Motivation für Angler.

Zum einen geht es um das Erfolgserlebnis den eigenen Fisch zu fangen. Zum anderen stehen der Erhalt und die Verbesserung unserer Umwelt und der Artenvielfalt ganz oben bei den Interessen der Angelvereine.  

Schleswig-Holstein hat viele attraktive Angelgründe vorzuweisen und bietet Angelfreunden verschiedenste Möglichkeiten, einen erlebnisreichen Tag auf und am Wasser zu verbringen und frischen Fisch zu angeln. Ob von einem Hochseeangelkutter auf hoher See, von einem Kleinboot mit eigener Besatzung, von einer Seebrücke an der Küste, an einem See, Fluss oder Kanal im Landesinneren oder direkt vom Strand aus.

Bevor die Angelrute ausgeworfen werden kann, sollte man sich, sich über gesetzliche Regelungen und Tipps zum aktiven Naturschutz zu informieren. Was es in Schleswig-Holstein zu beachten gibt, finden Sie hier:

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Aber nicht nur die Möglichkeiten der Angelstandorte sind vielseitig – für das richtige Equipment sorgen diverse Angelshops, in denen das passende Material zum Angeln erworben werden kann.

Insgesamt organisieren sich 39.000 AnglerInnen in 329 Vereinen und 13 Kreisverbänden. Und es werden immer mehr: 2018 konnten über 4.000 abgelegte Fischereischein-Prüfungen verzeichnet werden.

Platz für alle AnglerInnen ist reichlich vorhanden. Auf 5.250 ha Verbandsgewässer und 8.600 ha Vereinsgewässer stehen in etwa 850 Gewässern bzw. Gewässerteilen zur Verfügung. Bei so viel Aktivität darf der Naturschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Daher wird ein jährlicher Besatz mit 550.000 vorgestreckten Aalen und 330.000 Glasaalen durchgeführt. Die Wirkung des Aalbesatzes wird durchgehend intensiv durch Markierung der Besatzaale und Analyse von Wiederfängen kontrolliert. Zudem wird sich um die Brutpflege im verbandseigenen Bruthaus für über 900.000 Salmonideneier gekümmert. Intensive Untersuchungen zur Vermehrung von Schlammpeitzgern und Bachmuscheln werden in eigener Teichanlage durchgeführt.

Mehr zum Thema Angeln und Barrierefreiheit finden Sie auch unter Aktuelles auf dieser Homepage. 

Der Fischereischein

Fische sind lebendige Wesen. Deswegen ist das Angeln viel mehr als ein Hobby: Es ist ein Naturerlebnis und der schonende Umgang mit der Natur und seinen Kreaturen ist den Anglern ein großes Anliegen. Wenn man also Fische fangen möchte, dann ist es wichtig, dass man sich mit den Tieren und der Natur auskennt. Deswegen ist in Schleswig-Holstein ein Fischereischein für jeden Angler ab 12 Jahren Pflicht. Dieser umgangssprachlich auch Angelschein genannte Sachkundenachweis wird durch eine erfolgreiche Prüfung erworben. Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, an einem Lehrgang teilzunehmen. Diese Lehrgänge werden von Angelvereinen, vereinzelt auch Volkshochschulen oder im Rahmen von Schulprojekten angeboten. Dort lernt man von erfahrenen Anglern vieles über die bei uns heimischen Fischarten und ihre Hege, über die Gewässer und Naturkreisläufe, über Gerätschaften sowie über Rechte und Pflichten der Angler. Man kann Fragen stellen, man profitiert von den Erfahrungen anderer Angler und kann gleich neue Kontakte knüpfen. Einige Kurse laufen über mehrere Wochen, andere nur über ein Wochenende. Wer dafür keine Zeit oder an Präsenzunterricht kein Interesse, hat kann auch einen online-Lehrgänge durchlaufen. Angebote des Landessportfischerverbandes S-H e.V. finden Sie hier, solche des Anglerverbandes S-H e.V. hier. Prüfungen finden aber in jedem Fall als Präsenzveranstaltung statt.

Eine Ausnahme gibt es für Urlauber in Schleswig-Holstein, die keinen Fischereischein besitzen. Sie können in der Regel bei der Ordnungsbehörde (Ratshaus, Amts-/Gemeindeverwaltung) vor Ort ohne vorherige Prüfung einen zeitlich begrenzten Urlauberfischereischein erwerben. Auch auf geführten Hochseeangeltouren und an gewerblichen Angelseen besteht keine Fischereischeinpflicht, wenn eine ausgebildete Aufsichtsperson die Angler unterweisen kann. Doch in jedem Fall ist es wichtig, dass man sich an das Tierschutzgesetz hält.

 

Um seinen Fischereischein zu erwerben und mit dem Angeln loszulegen, muss man noch die Fischereiabgabe entrichten. Von den Einnahmen werden vom Land viele Projekte für die Fischerei und zum Erhalt der Fischbestände in Schleswig-Holstein mitfinanziert. Die Fischereiabgabemarke kostet zurzeit 10,-€ im Kalenderjahr und man kann diese in Ordnungs-, Hafen- und Bürgerämtern sowie bei den Außenstellen der Fischereiaufsicht und in manchen Angelgeschäften erhalten. Auch Online kann man die Fischereiabgabe entrichten, benötigt dafür aber eine Kreditkarte.

Nun ist es noch wichtig, wo man fischen möchte. Viele Angelvereine haben Gewässer gepachtet, vom kleinen Dorfteich bis zum Nord-Ostsee-Kanal. Wenn man Mitglied in einem dieser Vereine wird, kann man entsprechende Erlaubnisscheine bekommen und die Gewässer beangeln. Manche Vereine verkaufen auch Gastscheine, die es einem ermöglichen, ohne eine Mitgliedschaft dort zu angeln. Allerdings reicht es dafür oft nicht, nur einen Urlauberfischereischein zu besitzen. Vielmehr wird verlangt, die Fischereischeinprüfung abgelegt zu haben. In jedem Fall ist es wichtig, sich vor Ort zu erkundigen, wer der Eigentümer oder Pächter eines Gewässers ist und welche gesetzlichen Bestimmungen gelten. Angeln ohne Erlaubnisschein stellt eine Straftat dar.

Das Fischen an der Küste ist mit Fischereischein und geleisteter Fischereiabgabe ohne Vereinszugehörigkeit und Erlaubnisschein möglich.


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