Seit 2011 nimmt die Glasaalrekutierung leicht zu. Das bestätigten auch der letzte deutsche Umsetzungsbericht zu den Aalmanagementplänen sowie die Landesforschungsanstalt in Mecklenburg-Vorpommern. In den Binnengewässern und in den Küstengewässern der Ostsee ist der Aalbestand gewachsen.
2020 wurde die EU –Aalverordnung mit dem Ergebnis geprüft, dass diese weiterhin relevant sei und als Instrument zur Erholung des Bestandes des Europäischen Aals diene. Die vollständige Bestanderholung wird jedoch noch Jahrzehnte dauern. Daher wurden weitere Maßnahmen zum Schutz des Aalbestandes erhoben: Das Mindestfangmaß wurde auf 45 cm heraufgesetzt, bestimmte Fangmethoden verboten und die Anzahl der Großreusen reduziert. In Deutschland beträgt die Schonzeit derzeit von Oktober bis Dezember.
Im Dezember 2022 beschloss der EU Ministerrat, eine 6-monatige Aalschonzeit für die gewerbliche Fischerei einzuführen und die Freizeitfischerei und Angelei auf Aal ganz zu verbieten.
Die Fischer übernehmen durch den Besatz ihren Teil für eine verantwortliche und nachhaltige Fischerei. Sie wünschen sich jedoch auch, dass Wasserkraftanlagen oder der Kormoran als Mortalitätsquellen nicht außer Acht gelassen werden.
(Quelle: ælternes Fiskeriforening, Flensburger Fischereivereins, Fördervereins zur Erhaltung maritimer Lebensarten und Lebensformen e. V)
Ein Video zum Aalschutz in der Flensburger Förde findest du hier:
https://www.youtube.com/watch?v=-I1nBccqPjk